Neue Besuchsregeln ab 4. Juli 2022
Aktuell ist aufgrund der Covid-19-Pandemie und den damit einhergehenden Zutrittsregelungen im skbs der Eingang 4 gesperrt und steht ausschließlich dem Klinikumspersonal als Mitarbeitereingang zur Verfügung.
Patientinnen, Patienten und Besucher:innen werden gebeten, den Ausgang West für die Zuwegung zum Haupteingang zu nutzen bzw. den Ausgang Ost für die Zuwegung zur Psychiatrie und zu den Notfallambulanzen „Kinder“ und „Psychiatrie“. Lageplan:
Ab Montag, 4. Juli 2022, sind im Zeitraum von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr Besuche im eingeschränkten Maße und unter Einhaltung der 1G-Regelung möglich. Voraussetzung dafür ist, dass sich alle Besucher*innen beim Betreten der Klinik vor Ort bei unserem Team registrieren müssen.
Personen, die Symptome einer COVID-19-Infektion aufweisen, dürfen das Krankenhaus nicht betreten.
Maskenpflicht
Grundsätzlich gilt weiterhin während des gesamten Aufenthaltes im Klinikum die FFP2 Maskenpflicht.
Besucher:innen müssen auch im Patientenzimmer durchgehend die FFP2-Masken tragen, um eine ungewollte Übertragung von Sars-Cov2 auf die Patientinnen und Patienten zu vermeiden.
Das Tragen von FFP2-Masken im Patientenzimmer wird stichprobenartig überprüft und bei Zuwiderhandlung Hausverbot erteilt. Der Schutz von Patientinnen, Patienten und Mitarbeiter:innen hat oberste Priorität.
Besuchsdauer
Es kann eine Person pro Patient:in und pro Tag für maximal 60 Minuten zu Besuch kommen - auf den Intensivstationen, in der Geburtshilfe, in der Kinderklinik und für Palliativpatient:innen nach Absprache.
Testung
Für Besuchende gilt die 1G-Regelung. Das bedeutet die Vorlage eines zertifizierten AG-Tests, der nicht älter als 24 Stunden sein darf bzw. eines PCR-Tests, der nicht älter als 48 Stunden sein darf – dies gilt unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus. Für Begleitpersonen gilt NICHT die 1G-Regelung.
Teststellen:
Das Klinikum bietet keine Testungen vor Ort an, allerdings finden sich in unmittelbarer Nähe zum Haupteingang der beiden Standorte Salzdahlumer Straße und Celler Straße jeweils ein Bürgertestzentrum.
Ambulante Patientinnen und Patienten
Für ambulante Patientinnen und Patienten in der Zentralen Notaufnahme, in der Unfallchirurgischen Notaufname und in den Ambulanzen sowie deren begleitende Person gilt das Tragen einer FFP2-Maske.
Ambulante Notfallpatientinnen und -patienten
Bei allen ambulanten Notfallpatienten (z. B. ZNA S1, ZNA S2, Psychiatrie, Kinderaufnahme) erfolgt vor Ort unter Einhaltung der Schutzmaßnahmen die notwendige Behandlung. Für diese Patientinnen und Patienten wird ein PoC- oder Labor-AG-Test zur nachträglichen Feststellung einer möglichen SARS-CoV-2-Infektion durchgeführt.
Für Begleitpersonen gilt:
- Für Personen, die Patientinnen und Patienten in der Notaufnahme, bei stationärer Aufnahme oder ambulanten Terminen begleiten und das Klinikum wieder verlassen, gilt: Maximal eine Begleitperson pro Patient:in und das Tragen einer FFP2-Maske während des gesamten Aufenthalts im Klinikum.
- Begleitpersonen ambulanter Patientinnen und Patienten sind nach §11 Abs 3.SBG V Personen, die aus medizinischen Gründen mit aufgenommen werden. Für diesen Personenkreis gelten die Regelungen, die auch für Patientinnen und Patienten gelten (Testung bei stationärer Aufnahme).
- In Notfällen gelten Ausnahmen (z.B. Kindernotfälle)
Ab 30. Juni 2022 neue Coronavirus-Testverordnung durch das Bundesministerium für Gesundheit
Ab 30. Juni 2022 gilt bundesweit eine neue Testverordung. Diese sieht unter anderem vor, das Bürgertests nur für ausgewählte Personengruppen kostenfrei zur Verfügung stehen. Hierzu zählen unter anderem auch Besucher, wenn sie einen Besuch in einem Krankenhaus nachweisen können.
Ab 1. Juli 2022 bietet das Klinikum Besuchenden, Begleitpersonen und nichtvollständig immunisierten ambulanten Patientinnen und Patienten eine Bescheinigung für Testzentren für den kostenfreien Coronatest an. Die Bescheinigung kann an den Eingängen aller drei Standorte des Klinikums in der Zeit von 6:45 Uhr bis 18:00 Uhr abgeholt und bei allen zertifizierte Testzentren vorgelegt werden.
Geplante Aufenthalte und Operationen
Geplante Untersuchungen und Behandlungen sind von der eingeschränkten Besuchsregel nicht betroffen und finden statt.
Ausnahmeregelung (ohne Testnachweis): Besuch bei Sterbenden
In dieser besonderen Situation dürfen auf SARS-CoV-2 positiv getestete Personen abweichend von den Vorgaben des IfSG (§28 b) das Klinikum betreten. Die zuständigen Bereichsleitungen haben sicherzustellen, dass der Zugang auf dem kürzesten Weg erfolgt und kein Aufenthalt außerhalb des Krankenzimmers stattfindet.
Notfälle
Bei Notfällen können weiterhin die zentrale Notaufnahme, die Kinderaufnahme sowie die psychiatrische Notaufnahme in der Salzdahlumer Straße aufgesucht werden. Für den Standort Holwedestraße bleibt die HNO und Unfallchirurgische Notaufnahme weiterhin offen.
Auch der Bereitschaftsärztliche Notdienst, der Augen- sowie der Kinderärztliche Notdienst der Kassenärztlichen Vereinigung sind weiterhin am Standort Salzdahlumer Straße erreichbar.
Regeln
3-G-Regel:
- Geimpft (nur vollständig geimpft = 2 Impfungen)
- Genesene + 1 Boosterimpfung gelten als vollständig geimpft / immunisiert
1 Impfung + 1 Infektion gelten als vollständig geimpft / immunisiert oder
• Genesen > 1 Monat nach erstem positiven PCR-Test und < 3 Monate oder
• Getestet:
Antigentest in einer zertifizierten Teststelle, gültig max. 24 h
Selbsttests werden nicht anerkannt
PCR-Test in einer zertifizierten Teststelle, gültig max. 48 h
2-G-Regel:
- Geimpft oder
- Genesen
2-G-Plus-Regel
- Geimpft plus negativer AG-Test oder
- Genesen plus negativer AG-Test
1-G-Regel
- Unabhängig vom Impf-/Genesenenstatus muss ein zertifizierter AG-Test ≤ 24 h oder PCR-Test ≤ 48 h vorgelegt werden.