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Datenschutzbeauftragter (w/m/d)
Die Städtische Klinikum Braunschweig gGmbH ist das Krankenhaus der Maximalversorgung für die Region Braunschweig und mit 1.499 Planbetten eines der größten Krankenhäuser in Deutschland. Mit 21 Kliniken und zehn selbstständigen klinischen Abteilungen sowie sieben Instituten wird nahezu das komplette Fächerspektrum der Medizin abgedeckt. Pro Jahr werden fast 50.000 Patienten stationär und mehr als 200.000 Patienten ambulant behandelt.
Als Teil des Klinikums stellt der Geschäftsbereich für Informationstechnologie und Medizintechnik verlässliche Dienstleistungen für Digitalisierung, IT und Medizintechnik zur Verfügung. Hauptaufgabe ist eine zeitgemäße und verlässliche Ausstattung mit Medizintechnik, Informations- und Kommunikationstechnik. Die Digitalisierung ist ein elementarer Bestandteil. Wir sehen uns in dieser Aufgabe den Patienten und Mitarbeitern verpflichtet.
Das erwartet Sie bei uns
- Beratung und Erarbeitung von Lösungsansätzen für datenschutzrechtliche Fragestellungen
- Koordination und Entwicklung der Datenschutzstruktur im Unternehmen und Tochterunternehmen, Erarbeitung und Evaluierung von Prozessen
- enge Zusammenarbeit mit dem Compliance-Beauftragten, der IT-Sicherheit sowie den einzelnen Fachbereichen
- Überwachung von sowie Unterstützung bei der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben, Schulung der Beschäftigten
- Durchführung von Beurteilungen und Audits sowie Erstellung von DSFA
- Weiterentwicklung des Datenschutzmanagementsystems
Das bieten wir Ihnen
Das erwarten wir von Ihnen
- abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaft (Jurist (m/w/d) oder Volljurist (m/w/d)) mit Schwerpunkt IT-Recht bzw. Datenschutz
- einschlägige Berufserfahrung in der Datenschutzberatung
- Technische Affinität und grundlegende Kenntnisse im Bereich der IT (-Sicherheit)
- Analytische Herangehensweise sowie Beratungskompetenz
- Engagement und Spaß bei datenschutzrechtlichen Projekten
- Organisationsvermögen sowie eigenverantwortliches Arbeiten
- idealerweise Berufserfahrung im Bereich (Gesundheits-)Datenschutz
Einstellungsvoraussetzung ab 16.03.2022: Nachweis der Masernimmunität/Masernschutzimpfung für nach dem 31.12.1970 Geborene und Immunität/Schutzimpfung gegen SARS-CoV-2 (Covid-19). Je nach Berufsgruppe/Einsatzbereich sind noch weitere Impfnachweise vorzulegen.
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