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Gesundheits- und Krankenpfleger bzw. Kinderkrankenpfleger (m/w/d)
Die Städtische Klinikum Braunschweig gGmbH ist das Krankenhaus der Maximalversorgung für die Region Braunschweig und mit 1.499 Planbetten eines der größten Krankenhäuser in Deutschland. Mit 21 Kliniken und zehn selbstständigen klinischen Abteilungen sowie sieben Instituten wird nahezu das komplette Fächerspektrum der Medizin abgedeckt. Pro Jahr werden fast 50.000 Patienten stationär und mehr als 200.000 Patienten ambulant behandelt.
Das erwartet Sie bei uns
Von Anfang an dabei!
- Seien Sie mit uns von Anfang an dabei und werden Sie Teil des neuen Teams der AIM.
- Sie können den Pflegeprozess von Anfang an mitgestalten und steuern bis zur Entlassung oder Verlegung der Patienten.
- Ihre Erfahrung und fachliche Expertise ist in unserem multiprofessionellen Behandlungsteam willkommen.
- Eine strukturierte und bedarfsorientierte Einarbeitung sichert Ihnen einen erfolgreichen Start bei uns.
- Ihre berufliche Entwicklung ist uns wichtig. Nutzen Sie die Teilnahme an Teambesprechungen sowie unsere Angebote zur Fort- und Weiterbildung.
Das bieten wir Ihnen
- Zulagen für die Teilnahme an Schicht-, Wochenend- und Feiertagsdiensten
- Tarifliche festgelegte Jahressonderzahlungen
- 30 Tage Urlaub
- bis zu 10 Tagen Zusatzurlaub im Jahr bei der Teilnahme am Schichtdienst
- 5 Bildungsurlaubstage pro Jahr
- umfangreiche Fort- und Weiterbildungsangebote in unserem Bildungszentrum
Das erwarten wir von Ihnen
- Abgeschlossene Ausbildung zur/zum Gesundheits- und Krankenpflegerin/-pfleger bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/-pfleger oder Altenpflegerin/-pfleger
- Interesse an der Pflege bei einem Maximalversorger
- Berufserfahrung in der Pflege mit Grundwissen in allgemeiner und spezieller Pflege ist wünschenswert
- Teamfähigkeit und Selbständigkeit sowie Belastbarkeit, Flexibilität und Zuverlässigkeit
- Serviceorientierung sowie eine situativ angemessene Kommunikation
- EDV-Grundkenntnisse
- Teilnahme am Schicht-, Wochenend- und Feiertagsdiensten
Einstellungsvoraussetzung ab 16.03.2022: Nachweis der Masernimmunität/Masernschutzimpfung für nach dem 31.12.1970 Geborene und Immunität/Schutzimpfung gegen SARS-CoV-2 (Covid-19). Je nach Berufsgruppe/Einsatzbereich sind noch weitere Impfnachweise vorzulegen.
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