Qualifikation zur Praxisanleiterin / zum Praxisanleiter
Tobias Capelle
Die Qualifikation zur Praxisanleiterin/zum Praxisanleiter befähigt Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, Gesundheits- und Kindekrankenpfleger/innen, Altenpflegerinnen/ Altenpfleger und Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter ihre Funktion und Tätigkeit als Anleitende in Pflege- und Funktionseinheiten bzw. in der Notfallversorgung professionell auszufüllen.
Zukünftige Praxisanleiter/innen erlernen notwendige Grundlagen und Konzepte, um Auszubildende individuell in ihrer praktischen Ausbildung entsprechend gesetzlicher Vorgaben zu begleiten. Dabei steht die strukturierte und koordinierte Begleitung des Ausbildungsprozesses im Vordergrund.
Rechtliche Grundlage
Der Lehrgang basiert auf den einschlägigen Gesetzesvorgaben in jeweils aktueller Fassung:
- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege
- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter
- Niedersächsische Verordnung über Anforderungen an Schulen für Gesundheitsfachberufe und an Einrichtungen für die praktische Ausbildung (NSchGesVO)
- Ergänzende Bestimmungen zur praktischen Ausbildung nach dem PflBG – Runderlass des MK vom 11.05.2020 – 45-80009/10/4/3
Zugangsvoraussetzungen
Die Teilnehmer/-innen der Fachweiterbildung müssen mitbringen:
- Die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
Gesundheits- Krankenpfleger/in; Gesundheits- Kinderkrankenpfleger/in; Altenpfleger/in oder Rettungsassistent/in, Notfallsanitäter/in - mindestens 2-jährige Berufserfahrung
Weiterbildungsziele und Abschluss
Die Weiterbildung soll
- Gesundheits- und Krankenpfleger/innen
- Gesundheits- und Kindekrankenpfleger/innen
- Altenpflegerinnen/ Altenpfleger
- Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter
auf ihre Funktion und Tätigkeit als Praxisanleiter/in in Pflege- und Funktionseinheiten und bzw. in der Notfallversorgung vorbereiten.
Der/die zukünftige Praxisanleiter/in soll befähigt werden, dem Auszubildenden die seiner Persönlichkeit entsprechende praktische Ausbildung, Betreuung und Beratung gemäß der gesetzlichen Regelungen/Verordnungen zu gewährleisten.
Der/die zukünftige Praxisanleiter/in soll lernen, den Ausbildungsprozess zusammen mit dem/der Auszubildenden verantwortungsbewusst zu strukturieren und zu koordinieren.
Der/die Praxisanleiter/innen vermitteln Teamarbeit vor Ort, geben Beispiele für Auswertung, Reflexion und Kritik. Sie setzen Zeichen für den Umgang mit Patienten/innen und Angehörigen. Authentisch, empathisch und fachlich kompetent nehmen sie ihre Aufgabe wahr und sind dadurch ein Vorbild für berufliches Handeln.
Durchführung der Weiterbildung
Die Weiterbildung hat insgesamt einen Umfang von 300 Stunden. Nach Absolvierung des Lehrgangs sind lt. Gesetzgebung kontinuierliche, insbesondere berufspädagogische Fortbildungen im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich gegenüber der zuständigen Behörde nachzuweisen.
Nach einem Einführungsblock à 4 Wochen folgen 3 weitere Unterrichtsblöcke im Umfang von jeweils einer Woche. In den dazwischen liegenden Praxisphasen sind entsprechende ausbildungsrelevante Aufgabenstellungen im eigenen Einsatzbereich nachzuweisen.
Leistungsnachweise und Prüfungen
Im Verlauf der Ausbildung sind folgende Leistungsnachweise erfolgreich zu erbringen:
- Klausur zu den theoretischen Inhalten der Weiterbildung
- Schriftliche Erarbeitung einer geplanten praktischen Anleitung
- Durchführung der praktischen Anleitung im eigenen Einsatzbereich
- Referat als Evaluation der Anleitungssituation
Bei erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmer ein entsprechendes Zertifikat.
Kosten
Kosten der Ausbildung: 2700 €
Downloads
Die Weiterbildung wird im Verbund durchgeführt. Das Klinikum Braunschweig ist das verbundleitende Krankenhaus.