Weiterbildung zur Fachkraft für operative und endoskopische Pflege
Petra Ebbeke-Funke
Werner Müller
Das Klinikum Braunschweig gGmbH bietet als staatlich anerkannte Weiterbildungsstätte seit 1984 die Weiterbildung zur "Fachkraft für operative Pflege“ und seit 2002 auch für „operative und endoskopische Pflege" an. Diese Fachweiterbildung richtet sich an Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner, Gesundheits- und Krankenpfleger:innen und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:innen sowie an Altenpfleger:innen aus den Fachbereichen der operativen und endoskopischen Pflege.
Rechtliche Grundlage
Die rechtliche Grundlage bildet die „Verordnung über die Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen" vom 18. März 202 in der zurzeit gültigen Fassung vom 24.11.2021.
Das Berufsbezeichnungs- und Weiterbildungsgesetz vom 16. Dezember 1999 in der aktuellen Fassung regelt die geschützte Weiterbildungsbezeichnung.
Zugangsvoraussetzungen
Zugang zur Weiterbildung kann erhalten, wer berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Pflegefachfrau und Pflegefachmann, Gesundheits- und Krankenpfleger:in bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:in oder Altenpfleger:in zu führen.
Vorhanden sein sollten:
- Strahlenschutzkurs
- PC mit Internetzugang
- Email-Adresse
Weiterbildungsziele und Abschluss
"Die Weiterbildung soll zur Wahrnehmung der vielfältigen Aufgaben in den verschiedenen Fachgebieten der operativen und endoskopischen Pflege, Diagnostik und Therapie befähigen. Sie soll es ermöglichen, geschlechts- und altersspezifische, soziale und kulturelle Unterschiede der Personen, auf die sich die berufliche Tätigkeit bezieht, zu erfassen und zu berücksichtigen. Sie soll es darüber hinaus ermöglichen, die besonderen Belange von Menschen mit Behinderungen, aus die sich die beruflichen Tätigkeit bezieht, zu erfassen und zu berücksichtigen."
Die Absolventen erhalten die Anerkennung zum Führen der geschützten Weiterbildungsbezeichnung „Fachkraft für operative und endoskopische Pflege" durch das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.
Durchführung der Weiterbildung
Die Weiterbildung soll nicht länger als vier Jahre dauern und findet berufsbegleitend im Verbund mit anderen Kliniken statt. Der theoretische Unterricht umfasst 720 Unterrichtsstunden (eine Unterrichtsstunde = 45 Minuten) und wird in Form von Blockunterricht und von Einzelunterrichtstagen à 8 Stunden, vorwiegend mittwochs, angeboten. Im Normalfall dauert die Weiterbildung zwei Jahre.
Die Aufteilung der Unterrichtsstunden erfolgt in:
- Allgemeine pflegerelevante Kenntnisse (160 Unterrichtsstunden)
- Operative und endoskopische Pflege (380 Unterrichtsstunden)
- Pflegerelevantes Grundwissen aus Bezugswissenschaften (180 Unterrichtsstunden)
Die praktische Weiterbildung umfasst insgesamt 2156 Stunden, davon
- 770 Stunden in diagnostischen und therapeutischen Funktionsbereichen der Allgemein- und Abdominalchirurgie
- 462 Stunden in diagnostischen und therapeutischen Funktionsbereichen der Unfallchirurgie oder Orthopädie
- 924 Stunden in Abteilungen mit endoskopischen oder minimalinvasiven Eingriffen, davon ein Einsatz mit mindestens 154 Stunden in der Gastroenterologie, sowie Einsätze in mindestens zwei weiteren Abteilungen (z.B. Pneumologie, Urologie, Gynäkologie, Kardiologie, Neurochirurgie)
Die Praktika finden unter Anleitung des zuständigen und qualifizierten Fachpflegepersonals statt.
Mindestens 10% der Praktika sind durch das für die Anleitung zuständige Fachpflegepersonal praktisch anzuleiten und durch diese und die Teilnehmenden an der Weiterbildung zu dokumentieren. Des Weiteren erfolgen regelmäßige Praxisbegleitungen durch den Praxisanleiter oder die Leitung der Fachweiterbildung mit individueller Lernförderung im Hinblick auf die praktischen Abschlussprüfungen.
Zulässige Fehlzeiten
- 10 % in den Praktika
- 10 % vom theoretischen Unterricht
Leistungsnachweise und Prüfungen
Notwendige Leistungsnachweise
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Bewertungen in den vorgeschriebenen Einsatzbereichen
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Klausuren, Referate
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Leistungsüberprüfung 1. Weiterbildungsjahr (schriftlich und praktisch)
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Tätigkeitskatalog und dokumentierte praktische Anleitungen
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Schriftliche, mündliche und praktische Abschlussprüfung
Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen (ein endoskopischer oder minimalinvasiver und ein operativer Eingriff) Teil. Nach bestandener Prüfung wird die „Anerkennung zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung Fachkraft für operative und endoskopische Pflege" erteilt.
Der Nachweis der berufspädagogischen Qualifikation zur Praxisanleitung gilt zurzeit gemäß des Runderlasses des niedersächsischen Kultusministeriums „Praxisanleitung nach dem Altenpflegegesetz, dem Krankenpflegegesetz und dem Notfallsanitätergesetz (RdErl. D. MK v. 19.5.2014 – 45-80009/10/2/b--“ (VORIS 21064) mit erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung als erbracht.
Darüber hinaus wird bei erfolgreichem Abschluss die Sachkenntnis für die Aufbereitung von Medizinprodukten gemäß §4 Absatz 3 MPBetreibV erworben
Fortbildungspunkte
Im Rahmen der Mitgliedschaft "Registrierung beruflich Pflegender®" werden bei erfolgreicher Teilnahme am berufsbegleitenden Weiterbildungslehrgang zur „Fachkraft für operative und endoskopische Pflege“ 40 Fortbildungspunkte anerkannt und bescheinigt.
Kosten
Die Lehrgangskosten erfahren Sie auf Anfrage. Bitte klären Sie eine eventuelle Kostenübernahme rechtzeitig mit dem Arbeitgeber.
Die Ausstellung der Anerkennung zur Führen der Weiterbildungsbezeichnung ist gebührenpflichtig.
Die Weiterbildung wird im Verbund durchgeführt. Das Klinikum Braunschweig ist das verbundleitende Krankenhaus.